Wenn Sie die Meldung erhalten, dass Änderungen am Stundenplan erkannt wurden, sodass eine neue Periode angelegt werden sollte, haben Sie zwei Möglichkeiten:
1. Die Änderungen gelten ab einem Zeitpunkt in der Zukunft:
Legen Sie eine neue Periode an. Die Änderungen werden dann erst ab dem Startdatum der neu angelegten Periode angezeigt.
2. Die Änderungen haben auch schon in der Vergangenheit gegolten und wurden nun erst im Stundenplan hinterlegt:
Überschreiben Sie den Stundenplan.
In diesem Fall wird die Änderung auch im Vergangenen Stundenplan angezeigt.
Dies gilt auch für Vertretungen, die für die Vergangenheit eingetragen wurden.